Schulsozialarbeit an der Grundschule GGS Adolf – Clarenbach/ Goldenberg

 

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

nun ist es so weit, eine neue und spannende Zeit steht Ihnen und vor allem Ihren Kindern bevor. Ihre Kinder sind nun Schulkinder und lernen einen neue Lebenswelt kennen. In dieser Lebenswelt gibt es vielfältige Möglichkeiten sich zu entfalten und zu wachsen. Auf diesem Weg, der auch Herausforderungen beinhaltet, möchte ich Sie und vor allem Ihre Kinder willkommen heißen und begleiten.

 

Gerne stelle ich mich mit diesem Brief bei Ihnen vor und informiere Sie über meine Arbeit.

Mein Name ist Carla Spaan, ich bin Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin und an der Grundschule als Schulsozialarbeiterin tätig.

 

Die Schulsozialarbeit richtet sich je nach Bedarf an Schulkinder, Eltern sowie Lehrkräfte.

 

Mein Aufgabenbereich in der Schule beinhaltet:

 

  • Förderangebote für Kinder im Rahmen des Schulkonzeptes
  • Beratung bei Schulschwierigkeiten
  • Bei Problemen oder Konflikten in der Schule
  • Unterstützung bei finanziellen Schwierigkeiten
  • Beratung bei ADHS/ADS
  • Beratung für Alleinerziehende
  • Beratung und Anbindung bzgl. externer Hilfesysteme
  • Hilfe bei Anträgen (Jobcenter, Wohngeld, Kinderzuschlag, etc.)

Ich biete Ihnen Unterstützung und Beratung bei konkreten Bedürfnissen und Lebenslagen. Dabei kooperiere ich mit der Schulleitung, Lehrkräften, Sonderpädagogen, Fachkraft für die Schuleingangsphase, OGS und weiteren Fachkräften der Schule. Das Angebot unterliegt der Verschwiegenheitspflicht, von daher sind alle Gespräche und Informationen, die Sie mit mir teilen, vertraulich.

 

 

Auch Ihnen als Eltern biete ich Unterstützung an, z. B. wenn Sie sich aus unterschiedlichen Gründen Sorgen um Ihr Kind machen oder Fragen zur Erziehung haben.

Falls Sie Leistungen des Jobcenters (analog dazu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) erhalten aber auch Wohngeld bzw. den Kinderzuschlag beziehen, biete ich Ihnen auch hier Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

 

Eine Übersicht des Bildungs- und Teilhabepakets finden Sie im Anhang.

Sollten sich Fragen dazu ergeben, zögern Sie nicht mich unter folgender Nummer zu kontaktieren: 01575 4206444

Für einen Termin bitte ich Sie, im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail-Kontakt mit mir aufzunehmen.

Ich freue mich auf die gemeinsame Zeit und eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihren Kindern.

 

Herzliche Grüße

 

Carla Spaan

B.A. Soziale Arbeit/Schulsozialarbeiterin

Die Verlässliche e.V.

 

Das Bildungs- und Teilhabepaket ab August 2019

 

Leistungsberechtigte können auf einfachem Weg durch einen Antrag Unterstützung erhalten.

 

  • Ein- oder mehrtägige Ausflüge und Klassenfahrten          (kostenfrei)
  • Schulbedarf (z.B. Bücher, Stifte, Hefte)                 (150 € pro Schuljahr)
  • Nachhilfe/Lernförderung                                                 (kostenfrei)
  • Mittagsverpflegung in der OGS                                        (kostenfrei)
  • Kultur, Sport und Freizeitaktivitäten                       (bis zu 15 € pro Monat)

 

 

Neugestaltung des Kinderzuschlages

  • Ab 1.Juli 2019 erhöht sich der Kinderzuschlag auf 185 Euro pro Kind und Monat
  • Auch Eltern, die keine ergänzenden Leistungen vom Jobcenter erhalten, können unter Umständen Kinderzuschlag, zusätzlich zum Wohngeld, beantragen
  • Damit erhalten Eltern und Kinder einen Anspruch auf das gesamte BuT Paket
  • Sprechen Sie die Schulsozialarbeiter/-in an Schulen an, oder wenden Sie sich an die Familienkasse, um den Anspruch auf Kinderzuschlag zu prüfen

 

 

Alternativen für Nicht-Leistungsberechtigte Familien in akuter finanzieller Not

 

  • Landesfond NRW/Alle Kinder essen mit                                                 
  • Caritas Notbremse                             
  • Möhrchen e.V. (anteiliger Zuschuss für das Mittagessen)

 

Viele Menschen wissen nicht, ob sie leistungsberechtigt sind oder nicht. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie Anspruch auf Leistungen haben, können Sie sich gerne an mich wenden, um Ihren Leistungsanspruch unverbindlich zu prüfen.